Aktuelles:

zurück zu Aktuelles


Sudanfarbstoffe in Lebensmitteln

In Pressemitteilungen (TLZ 25.und 26.02.2005, vgl. Faksimile) wurde vor Produkten gewarnt, die mit den in der EU verbotenen Farbstoffen Sudan 1 und Sudan 4 verunreinigt waren. Die krebsauslösende (kanzerogene) Wirkung dieser beiden Stoffe ist seit langem bekannt. Es handelt sich dabei um Azofarbstoffe (Azogruppe -N=N- im Molekül), die sich in Fetten, Ölen, Wachsen, Harzen, Alkoholen, Ether u.a. organischen Flüssigkeiten, nicht aber in Wasser lösen. Durch experimentelle Untersuchungen wurde festgestellt, dass bestimmte Strukturmerkmale (unpolare Verbindungen mit basischen Aminogruppen u. Methylgruppen) für die kanzerogene Wirkung verantwortlich zu machen sind. Darüber hinaus entstehen im Organismus Spaltprodukte (Aminoverbindungen), die ebenfalls kanzerogen wirken können.

Sudanfarbstoffe werden auch zum Färben von Mineralölen, Schuh- und Fußbodenpflegemitteln, Kugelschreiberpasten, Stempelkissen, Kerzen und anderen Wachserzeugnissen sowie Kunstoffen verwendet.

Weitere Informationen zur Kanzerogenität der Azofarbstoffe:
Rosival L, Engst R, Szokolay A: Fremd- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Fachbuchverlag, Leipzig 1978, 237-240

Weitere Informationen zu Farbstoffen im Lebensmitteln:
- Marquardt H, Schäfer S (Hrsg.): Lehrbuch der Toxikologie.
2. Aufl., Wiss. Verl.-Gesellschaft, Stuttgart 2004, 1146-1147, 1182-1183

- Eisenbrand G, Schreier P (Hrsg.): RÖMPP LEXIKON LEBENSMITTELCHEMIE. Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York 1995, 264-266

zurück zu Aktuelles