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Giftnotruf Erfurt 0361 730730Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
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Aktuelles:„Spice“ - Kräutermischung mit Cannabinoiden verbotenDie Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (22. BtMÄndV) vom 19.Januar 2009 unterstellt die in Spice nachgewiesenen Cannabinoide der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz von Spice nach dem BtMG untersagt. Das Verbot gilt ab Donnerstag, dem 22. 1. 2009 und ist zunächst für ein Jahr befristet, soll aber innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst werden. Die Untersuchung verschiedener Spice-Proben an der Universität Freiburg und durch das Bundeskriminalamts (BKA) haben nachgewiesen, dass es sich bei dem Hauptwirkstoff um das chemisch leicht modifizierte synthetische Cannabinoid CP-47,497 handelt. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid JWH-018 eine um ein Vielfaches stärkere Wirkung als das in der Cannabispflanze enthaltene THC. Damit wurde die Vermutung bestätigt, dass Spice mit psychotropen Wirkstoffen versetzt wurde, die nicht in Kräutern der Mischung enthalten sind [vgl. AKTUELLES November 2008 http://www.ggiz-erfurt.de/aktuelles/akt_press_08_november_spice.htm] Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen („SMOKE Aromatherapy Incense“ und „Genie Enjoy Genie Blend“) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.[http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=274152&highlight=spice Quelle:http://rsw.beck.de] Weitere Informationen BECK aktuell: Verkündungen im BGBl: Modedroge „Spice“ verboten 22. BtMÄndV |