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Giftnotruf Erfurt 0361 730730Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
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Aktuelles:Fehlanwendung von Paracetamol gefährdet die GesundheitParacetamol ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Schmerzmittel (Analgetika) mit fiebersenkenden und schmerzlindernden Eigenschaften. Die Fehlanwendung dieses frei verkäuflichen Arzneimittels kann zur Leberschädigung führen. Eine auf das GGIZ zurückgehende DPA-Meldung vom 25. Dezember 2011 ist auf ein erhebliches Interesse der Medien gestoßen. Im Rahmen seiner Verpflichtungen zur Beobachtung und Auswertung des Vergiftungsgeschehens (Toxikovigilanz) hat das GGIZ darauf hingewiesen, dass es trotz der seit 1. April 2009 bestehenden Beschränkung der Abgabe von Paracetamol auf eine Gesamtmenge von bis zu 10 g je Packung im freien Verkauf der Apotheken auch 2010 zu einer unverändert hohen Zahl von Vergiftungsfällen mit diesem Arzneimittel (Mono- und Mischintoxikationen) gekommen ist. Dieser Aussage liegen folgende Daten zugrunde. Das Vergiftungsgeschehen im Einzugsgebiet des GGIZ (ca. 10 Mio. Einwohner) wird, soweit eine Anfrage im GGIZ erfolgt, sorgfältig dokumentiert. Zwar ist die Entwicklung von einem Jahr zum anderen ein zu kurzer Zeitraum, um eine zuverlässige Trendaussage zu treffen. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung im Einzugsgebiet des GGIZ keine verlässliche Aussage für die ganze Bundesrepublik zulässt. Aber es ereignen sich fast täglich Vergiftungsfälle durch versehentliche oder wissentliche Fehlanwendung von Paracetamol in hoher Dosierung, was durch die freie Zugänglichkeit und die in Deutschland bestehende hohe Apothekendichte begünstigt wird. Durch die in der Regel rechtzeitige Behandlung mit Acetylcystein (Antidot) sind dem GGIZ in den letzten zehn Jahren in seinem Einzugsgebiet keine Todesfälle durch Paracetamol-Vergiftungen bekannt geworden. Die deutschen Giftinformationszentren haben auf Anfrage des BfArM bereits am 20. März 2008 zur Paracetamol-Problematik Stellung genommen. Das GGIZ schlägt aufgrund der aktuellen Datenlage vor: (1) die Entwicklung der Verordnung, des Abverkaufs (OTC) und des Vergiftungsgeschehens von/mit Paracetamol bundesweit weiter zu beobachten und auszuwerten. Dazu können die deutschen Giftinformationszentren einen wesentlichen Beitrag leisten. (2) dass der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht des BfArM sich auf der Grundlage dieser Daten zu gegebener Zeit erneut mit der Frage einer Verschreibungspflicht von Paracetamol befassen sollte. (3) dass beim Abverkauf in der Apotheke (auch über das Internet) die Käufer auf die Einhaltung der Dosierung (TMD) und der Anwendungsdauer hingewiesen werden sollten. Insbesondere auf die Tatsache, dass es bereits bei längerer Anwendung einer hohen therapeutischen Dosis zur Leberschädigung kommen kann, muss der Käufer aufmerksam gemacht werden. Jeder Abverkauf von Paracetamol außerhalb der Apotheke ist abzulehnen. Weitere Informationen Annett Gehler. Giftnotruf will Paracetamol nur noch auf Rezept. dpa-Gespräch 25.12.2011 |