Sudanfarbstoffe in Lebensmitteln
In Pressemitteilungen (z.B. TLZ 25. und 26.02.2005) wurde vor Produkten gewarnt, die mit den in der EU verbotenen Farbstoffen Sudan 1 und Sudan 4 verunreinigt waren. Die krebsauslösende (kanzerogene) Wirkung dieser beiden Stoffe ist seit langem bekannt. Es handelt sich dabei um sogenannte Azofarbstoffe (Azogruppe -N=N- im Molekül), die sich in Fetten, Ölen, Wachsen, Harzen, Alkoholen, Ether und anderen organischen Flüssigkeiten, nicht aber in Wasser lösen. Durch experimentelle Untersuchungen wurde festgestellt, dass bestimmte Strukturmerkmale (unpolare Verbindungen mit basischen Aminogruppen und Methylgruppen) für die kanzerogene Wirkung verantwortlich zu machen sind. Darüber hinaus entstehen im Organismus Spaltprodukte (Aminoverbindungen), die ebenfalls kanzerogen wirken können.
Sudanfarbstoffe werden auch zum Färben von Mineralölen, Schuh- und Fußbodenpflegemitteln, Kugelschreiberpasten, Stempelkissen, Kerzen und anderen Wachserzeugnissen sowie Kunstoffen verwendet.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Vergiftungsgefahr durch Lebensmittelfarbe.
Weiterführende Informationen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Lebensmittelzusatzstoffe sind gesundheitlich unbedenklich. Pressemitteilung 06/1997 vom 10.03.1997
- Stellungnahme des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zur Einschätzung von Beta-Carotin durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU vom 07.09.2000
Quellen
- Rosival L, Engst R, Szokolay A: Fremd- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Fachbuchverlag, Leipzig 1978, 237-240
- Marquardt H, Schäfer S (Hrsg.): Lehrbuch der Toxikologie. 2. Aufl., Wiss. Verl.-Gesellschaft, Stuttgart 2004, 1146-1147, 1182-1183
- Eisenbrand G, Schreier P (Hrsg.): RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie. Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York 1995, 264-266
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