Warnhinweis auf Verpackungen rezeptfreier Schmerzmittel

Nach Angaben der Bundesapothekerkammer wurden 2017 rund 91 Millionen Packungen mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon in Deutschland verkauft. Die unsachgemäße längerfristige Einnahme oder Überdosierung dieser Arzneimittel kann zu einer Reihe von schweren unerwünschten Wirkungen führen, die auch tödlich sein können. Dazu gehören Schädigungen Magen-Darm-Schleimhaut, die Geschwüre, Blutungen und Durchbrüche in die Bauchhöhle (Perforationen) verursachen können, aber auch schwere Leber- und Nierenschäden, selbst wenn längere Zeit nur die Tagesmaximaldosis eingenommen wird. Ein Blick auf die Entwicklung der Anfragen unseres Giftinformationszentrums bestätigt diese Gefährdung.

Deshalb werden die Verpackungen zukünftig mit folgendem Aufdruck versehen:

„Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“

Der Bundesrat hat der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) des Bundesgesundheitsministeriums am 8. Juni 2018 zugestimmt.

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